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Aus der Sitzung vom 15.05.2024

    Ausschreibung der Trinkwasserkonzession

    Die Gemeinde Holzheim hat im Bereich der Trinkwasserversorgung den gestiegenen Anforderungen in der Anlagentechnik, die Beachtung der Rechtsvorschriften und damit einhergehend weiterführende Personalqualifikationen Rechnung zu tragen. Diese Anforderungen führen in Zukunft zu weiter steigenden Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger, da diese sich derzeit lediglich aus dem Trinkwassereinkauf von der SWU und den notwendigsten Instandhaltungsmaßnahmen des Netzes zusammensetzten. Die Ausschreibung soll die Effizienz der Betriebsführung unserer Trinkwasserversorgung prüfen, um die Gebühren auf dem jetzigen Niveau zu stabilisieren oder zu senken.

    Wasserkonzessionsverträge sind grundsätzlich Dienstleistungen i.S. der Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (2014/23/EU - KVR). Deren Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie schließt im Bereich Wasser die Konzessionen für die Bereitstellung und das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder der Verteilung von Trinkwasser und die Einspeisung von Trinkwasser in diese Netze vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus (s. auch § 149 Nr. 9 GWB).

    Der Gemeinderat beschloss daher, die Trinkwasserkonzession auszuschreiben.

    Aufstellen eines Bebauungsplanes in der Kadeltshofer Straße

    Zustimmung fand der Antrag zum Aufstellen eines Bebauungsplanes in der Kadeltshofer Straße. Der Antrag umfasst die Flurstücke Nr. 1253, 1253/6 sowie 1253/7 (alle Gemarkung Holzheim). In diesem Bereich gibt es derzeit noch keinen Bebauungsplan. Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich dieser Bereich in einer gemischten Baufläche. Im Jahr 2015 wurde für das Grundstück Flur Nr. 1253 der Gemarkung Holzheim eine Bauvoranfrage für die mögliche Bebauung mit einem Einfamilienhaus und einer Garage gestellt. Die Bauvoranfrage wurde vom LRA abgelehnt, da das Grundstück Flur-Nr. 1253 Gem. Holzheim nach Prüfung dem Außenbereich zuzuordnen ist. Bauland kann deshalb nur durch Aufstellen eines Bebauungsplanes geschaffen werden.

    Das Aufstellen des Bebauungsplanes ist nur möglich sofern der Antragsteller einem städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Holzheim zustimmt. Die Kostenübernahme sowie Abwicklung soll direkt zwischen dem Antragsteller und dem Planungsbüro erfolgen. Eine Belastung im Haushalt ist daher nicht gegeben. Da die Gemeinde die Planungshoheit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat, ist die Gemeinde Holzheim trotzdem im gesamten Verfahren beteiligt. Weiterhin werden die Hinterliegergrundstücke nach Rücksprache mit dem Kreisbauamt dem Außenbereich zugeordnet und der Gemeinde entstehen dadurch keine Folgekosten.

    Bauanträge

    Der Nutzungsänderung zum Umbau einer Schleppergarage zum behindertengerechten Altenteil, sowie Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Flur-Nr. 338 Gem. Holzheim wurde stattgegeben.

    Zustimmung fand auch der Einbau von Dachgauben und einem Pultdach auf dem Grundstück Flur-Nr. 1276/1 Gem. Holzheim.

    Erweiterung Kita - Verlegung Haupteingang

    Von der Lehrerschaft wurden Bedenken geäußert, dass durch die jetzige Planung des Zuweges über die bestehende Pflasterfläche entlang der Nordseite der Turnhalle, den Kinder ein erheblicher Raum zum Spielen und Rennen fehlen würde. Gerade die gepflasterten Flächen sind an allen Tagen wichtig, an denen der Boden nicht trocken ist. Außerdem würde der geplante Weg direkt an ihrem „grünes Klassenzimmer“ und dessen großen Gemeinschaftstisch angrenzen. Beides wäre dann nur noch eingeschränkt nutzbar. Zudem spendet die Turnhalle bei Schul- und Klassenfesten hier Schatten. Vorgeschlagen wurde den Zugang auf die Südwestseite der Turnhalle zu verlegen.

    Unser Planungsbüro Heim&Nitzl wurde mit einer Grobplanung der vorgeschlagenen Eingangssituation beauftragt und stellte die Vor- und Nachteile mit geschätzten Kosten vor. Auf der Südseite ist demnach eine Fahrspur zum Mitarbeiterparkplatz und ein Fußweg möglich, die jedoch aus Sicherheitsgründen abgetrennt sein müssten. Beides zusammen bildet jedoch die notwendige Breite der Feuerwehrzufahrt, die durch die Trennung aber nicht gegeben wäre. Ebenso ist der abgelegene Zugang auf der Südwestseite der Turnhalle aus Sicherheitsgründen gerade in der dunklen Jahreszeit nicht vertretbar.

    Demnach wurde der Verlegung nicht zugestimmt. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000 € inkl. MwSt. waren in der Diskussion untergeordnet.

    Reparaturarbeiten am Trennvorhang der Schulturnhalle

    Die Reparaturarbeiten an der Multiroll Trennvorhanganlage in der Sporthalle Holzheim werden an die Fachfirma DORMA Hüppe Raumtrennsysteme GmbH, 26655 Westerstede in Höhe von insg. 25.197,14 € inkl. MwSt. vergeben.

    Strombeschaffung für die Lieferjahre ab 2026

    Der Gemeinderat beschließt, die Strombeschaffung durch die Teilnahme an der Strombündelausschreibung durch einen Dienstleister über den Bayerischen Gemeindetag durchzuführen.

    Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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